Häufig gestellte Fragen
Sind Parallelimportprodukt und Originalprodukt* identisch?
Ja. Alle Parallellimportprodukte stammen vom Originalproduktehersteller.
Haben die Produkte eine Swissmedic-Zulassung?
Ja. Die Zulassung erfolgt gemäss Artikel 14, Abs 2 und 3 HMG (Parallelimport). Zudem gelten für Parallelimportprodukte die identischen GDP-Leitlinien (2013/C 343/01) wie für alle in der Schweiz zugelassenen Arzneimittel.
Werden die Kosten für die Arzneimittel von der Krankenkasse übernommen?
Ja. Die in der Spezialitätenliste gelisteten Produkte werden von der Obligatorischen Krankenversicherung (OKP) vergütet. Die Paralellimportpräparate sind wesentlich preiswerter als die entsprechenden Originalprodukte*.
Bieten Parallelimportprodukte Vorteile gegenüber Originalprodukten*?
Ja, Parallelimportprodukte tragen dazu bei, die Kosten im Schweizer Gesundheitswesen zu senken. Dies führt nicht nur zu einer Entlastung des Gesundheitssystems, sondern auch zu geringeren Kosten für die Patientinnen und Patienten.
* Originalprodukte, Biosimilars und Generika